Der Heidefriedhof

Die Gemeinde Laußnitz ist Träger des Heidefriedhofes Laußnitz, welcher unmittelbar am Rand der Laußnitzer Heide liegt und in viel Grün eingebettet ist (daher auch sein Name).

Die Gestaltung der verschiedenen Grabstätten und die Gebühren für die Nutzung sind in Satzungen geregelt. Ansprechpartner in allen Friedhofsangelegenheiten ist die Gemeindeverwaltung Laußnitz.

Aktueller Hinweis zur Abholung von Grabplatten bei Auflösung von Grabstätten innerhalb der Urnengemeinschaftsanlage:

Die Grabstätten werden nach Ablauf der Ruhezeit automatisch aufgelöst. Die Grabplatten werden 3 Monate aufbewahrt und danach entsorgt. Wenn Hinterbliebene die Grabplatten abholen möchten, bitten wir möglichst bereits vor Ablauf der Ruhezeit um telefonische Vereinbarung eines Termines.


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Vorlage Antrag Grabstättenauflösung auf
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Antrag Erwerb Grabstätte.pdf
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Friedhofssatzung.pdf
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Friedhofsgebührensatzung vom 19. Mai 201
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Erste Änderung der Friedhofsgebührensatz
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